Die Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung ist aktuell verpflichtend für die folgenden Fach- und Tätigkeitsbereiche:
Sie ist anerkannt durch die Ärztekammer Nordrhein als Kurs im Rahmen der Facharztweiterbildung und durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein als Kurs zur Erlangung der Befugnis zur Abrechnung spezifischer Gesprächsziffern.
Zudem sind im Rahmen der zertifizierten ärztlichen Weiterbildung bis zu 80 Fortbildungspunkte zu erlangen.
Inhaltliche Basis der Weiterbildung sind die S3-Leitlinien zum „Umgang mit Patienten mit spezifischer, funktionellen und somatoformen Körperbeschwerden“ sowie das Kurrikulum der Bundesärztekammer.
Durch eine ausgewogene Mischung aus Theorie, Fallbeispielen, Übungen und unter Einbezug von berufsbezogener Selbsterfahrung sollen sich neben der Gesprächskompetenz auch die fallbezogenen Erkenntnismöglichkeiten der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte weiterentwickeln.
Am Ende eines Kurses berichten die Teilnehmer regelmäßig über die folgenden Lerneffekte:
Zudem geben die Teilnehmer an, vom interkollegialen Austausch zu profitieren, der im Alltag oft zu kurz komme.
Die Kurse finden online per ZOOM oder in den Institutsräumen am Bertha-von-Suttner-Platz 6 im Bonner Zentrum statt.