Die Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung ist aktuell verpflichten für die folgenden Fach- und Tätigkeitsbereiche:
Sie setzt sich aus den folgenden drei Bausteinen zusammen:
Die Kurse sind allesamt durch die Ärztekammer Nordrhein und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein als Weiterbildungskurse sowie als Kurse im Rahmen des Fortbildungszertifikats anerkannt. Generell gilt, sofern ein Kurs von einer Ärztekammer anerkannt wurde, wird diese Anerkennung bundesweit von allen anderen Ärztekammern akzeptiert.